Grundlage
Die Kinderrechte gehen zurück auf die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN), die am 5. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland im Kraft getreten ist. Die in dem Dokument niedergelegten Grundsätze verpflichten die Vertragsstaaten, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtskonvention ist somit ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt.
Die Grundsätze der Kinderrechtskonvention müssen in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland gehören dazu in den letzten Jahren insbesondere
- das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung
- die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern
- die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen.
- die Bekanntmachung der Grundsätze und Bestimmungen des Übereinkommens
Doch nicht nur die Politik ist zur Sicherung der Kinderrechte verpflichtet.
Jede und jeder einzelne muss Kinder respektieren, ihnen zuhören und ihrer Meinung Beachtung schenken.
Kinderrechte
(Die folgenden Formulierungen folgen der Formulierung und Darstellung von Unicef.)
Zu den Kinderrechten gehören insbesondere:
Das Recht auf ...
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... Gleichheit!
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... Gesundheit!
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... Bildung!
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... Spiel und Freizeit!
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... freie Meinungsäußerung und Beteiligung!
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... gewaltfreie Erziehung!
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... elterliche Fürsorge!
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... besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung!
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... Schutz im Krieg und auf der Flucht!
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... Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung!
Kinderrechte in der Jugendhilfe des Evangelischen Johannesstifts
Die Kinderrechte sind zentrale Grundlage unserer Arbeit und der Auftrag, den wir - unabhängig vom Einzelfall - erfüllen müssen. An der Umsetzung dieser Rechte innerhalb unserer Arbeit müssen und wollen wir uns messen lassen. Aus diesem Grund haben sie Eingang in unser Leitbild und die Rahmendienstanweisung gefunden. Darüber hinaus ist das "Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung" Ausgangspunbkt für einen fachlichen Diskussionsprozess in allen Bereichen und Angeboten, an dessem Ende Beteiligungs- und Mitwirkungsstrukturen auf Angebotsebene stehen.
So gibt es beispielsweise ...
- ... eine Rahmenkonzeption zur Beteiligung, die Grundsätze für alle Bereiche und Angebote festlegt und die praktische Umsetzung fordert.
- ... in der Stationären Jugendhilfe Berlin eine Steuerungsgruppe, die in gleicher Zahl und gleichberechtigt aus Kindern bzw. Jugendlichen und Erzieherinnen/Erziehern besteht und die alle Aktivitäten in diesem Bereich zur Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen steuert.
- ... in der Jugendsuchthilfe Gruppensprecher, die "Sprachrohr" für die Jugendlichen gegenüber der Leitung sind und mit ihr "auf Augenhöhe" Anliegen der Jugendlichen beraten.
- ... in allen Bereichen und Angeboten ein Beschwerdemanagement für Kinder und Jugendliche.
- ... eine klare und für die Kinder bzw. Jugendlichen sichtbare Richtlinie (ein "STOP-Schild"), welches Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe falsch ist und nicht geduldet wird.
- ... in der Stationären jugendhilfe Berlin jährlich einen Partizipationstag, an dem Kinder und Erwachsene gemeinsam aktiv sind.
Weiterführende Informationen
Die verlinkten Seiten und Dokumente liegen außerhalb der redaktionellen Verantwortung der Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH. Sie stellen lediglich eine Auswahl dar.
"Übereinkommen über die Rechte des Kindes" - UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut und mit Materialien, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
"Konvention über die Rechte des Kindes" - herausgegeben von UNICEF
Website von UNICEF zum Thema Kinderrechte
"Das ist Kindersache" - Website des Deutschen Kinderhilfswerks für Kinder
"Kinder-Ministerium" - Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Ze)