Kinderschutz

Die Sicherstellung des Kindeswohls ist der Grundauftrag für die Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH. Um das zu gewährleisten sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen als "Fachkräfte für Kinderschutz" ausgebildet. Sie unterstützen ihre Kolleginnen und Kollegen, wenn ihnen in ihrem pädagogischen Alltag Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdungen begegnen.

Hierzu wurde in Anlehnung an verschiedene Bewertungsverfahren (u. a. "Berliner Kinderschutzbogen") ein in allen Bereichen der Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH gültiges Verfahren zur Reflexion, Bewertung und Dokumentation entwickelt. Es berücksichtigt die Vorgaben des § 8a SGB VIII.

Die "Fachkräfte für Kinderschutz" beschäftigen sich regelmäßig in ihrer Fachkonferenz mit bereichsübergreifenden Fragestellungen des Kinderschutzes und sprechen ggf. Empfehlungen aus. Sie sind beteiligt an der verpflichtenden Auseinandersetzung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fragen von Beteiligung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen.

Die formelle Eignung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lt. § 72a SGB VIII wird durch die regelmäßige Vorlage eines erweiterten Führunsgzeugnisses nach § 30a BZRG sichergestellt.

 

§ 8a-Beratung für alle Fachkräfte im Landkreis Havelland

Für alle Fachkräfte im Landkreis Havelland, die außerhalb der Jugendhilfe mit Kindern arbeiten, bietet die Erziehungs- und Familinberatungsstelle in Falkensee die Beratung als "insofern erfahrene Fachkraft" nach § 8a SGB VIII an.

Angesprochen werden insb.

  • Lehrinnen und Lehrer,

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen oder aus Behörden,

  • Trainerinnen und Trainer oder Betreuerinnen und Betreuer in Vereinen und Verbänden,

  • Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

  • Personen, die freiberuflich mit Kindern arbeiten,

  • oder andere Personen, die ehrenamtlich oder beruflich mit Kinder zu tun haben.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in unserem Flyer.