Die folgenden häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) dienen der groben Orientierung für Menschen, die Leistungen der Behindertenhilfe gGmbH in Anspruch nehmen möchten. Nicht auf alle Fragen lässt sich dabei eine pauschale Antwort geben. Um auf Ihre individuellen Anliegen einzugehen, bieten die Sozialfachdienste der verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe gGmbH Beratungsgespräche an. Die Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt . Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Nimmt die Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil?
Nein. Die Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH weist darauf hin, dass sie nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt
(Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)).
Was ist Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe fördert die Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft. Diesem Ziel haben sich alle Einrichtungen der Behindertenhilfe gGmbH verschrieben. Wir bieten keine reinen Pflegeleistungen an.
Wie ist die rechtliche Situation? Ist Eingliederungshilfe rechtlich geregelt? Habe ich einen Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe ist gesetzlich geregelt und zwar vor allem in den Paragraphen 53 und 54 des Sozialgesetzbuchs XII. Den genauen Gesetzestext dieser beiden Paragraphen finden Sie hier.
Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dann haben Sie einen allgemeinen, rechtlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Damit verbunden ist nicht der Anspruch auf Maßnahmen bei einem bestimmten Träger.
Welche Einrichtung innerhalb der Behindertenhilfe ist die Richtige für mich?
Entscheidend ist hier, welches Behinderungsbild im Vordergrund steht und wie umfassend der Hilfebedarf ist. Einige Einrichtungen der Behindertenhilfe gGmbH haben Angebote für Menschen, bei denen eine Körperbehinderung im Vordergrund steht, andere für Menschen, bei denen eine geistige Behinderung besteht. Eine Einrichtung hat sich auf Schädel-Hirn-Verletzungen spezialisiert. Für mehr Informationen hierzu sehen Sie sich bitte die Profile der einzelnen Einrichtungen an.
Kann ich mir die Einrichtung, die mich interessiert, unverbindlich ansehen?
Gerne, wenn Sie sich dazu mit den zuständigen Sozialfachdiensten terminlich absprechen. Die Ansprechpartner finden sie unter Kontakt.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um einen Wohnplatz zu bekommen oder ambulante Versorgung in Anspruch zu nehmen?
Um Angebote der Behindertenhilfe gGmbH in Anspruch zu nehmen, müssen Sie zu dem Personenkreis gehören, für den wir Angebote vorhalten, es muss ein freier Platz vorhanden sein und die Kostenübernahme muss geklärt sein. Zu allen drei Punkten beraten Sie gerne die Sozialfachdienste der jeweiligen Einrichtungen.
Wo und wie bewerbe ich mich?
Beim ersten Kontakt mit einem unserer Ansprechpartner werden Sie an die Einrichtung verwiesen, die für Sie in Betracht kommt. Der dortige Sozialfachdienst bespricht mit Ihnen dann alle Einzelheiten einer Bewerbung.
Wie sieht das Aufnahme-Verfahren aus?
Das Aufnahmeverfahren ist in der Behindertenhilfe gGmbH ein festgelegter Prozessablauf. Er beinhaltet unverbindliche Erstinformationen, Ersttreffen, Klärung der Kostenübernahme und Kontaktaufnahme mit der in Frage kommenden Wohngruppe (ggf. Probewohnen). Wenn alle Stationen mit positivem Ergebnis durchlaufen wurden, schließen wir mit Ihnen einen Vertrag, den so genannten Heimvertrag.
Wer zahlt was? Übernehmen die Krankenkasse oder der Staat Kosten? Welchen Anteil muss ich selbst bezahlen?
Die Kosten für einen Wohnplatz / ambulante Versorgung in der Behindertenhilfe gGmbH variieren je nach Angebot der Einrichtung. Wenn Sie finanziell bedürftig sind, übernimmt der Staat ggf. Kosten. Zu möglichen Kostenträgern beraten Sie gerne die Sozialfachdienste unserer Einrichtungen. Sie finden Ihre Ansprechpartner unter Kontakt.