Kosten
Die Kosten für den Heimaufenthalt teilen sich in drei Bereiche auf: Kosten für die Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung, sowie Investitionskosten.
Kosten für die Pflegeleistungen
Ihre gesetzliche Pflegekasse übernimmt die Aufwendungen für Leistungen der Grundpflege, der Behandlungspflege und der sozialen Betreuung, abhängig von der Pflegestufe des Bewohners, in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen.
Der Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung ist vor der Heimaufnahme vorzulegen, die gesetzlichen Pflegekassen rechnen ihre Leistungen dann direkt mit uns ab.
Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden aus Einkünften und Vermögen selbst bestritten. Sofern dies nicht ausreicht, ist auf Antrag eine Unterstützung durch den Sozialhilfeträger möglich. Bitte beachten Sie dabei, dass gegebenenfalls Einkünfte und Vermögen Ihrer Kinder mit herangezogen werden.
Investitionskosten
Die im Heimentgelt enthaltenen Investitionskosten (Aufwendungen für Ersatz-beschaffungen, Instandhaltung, Abschreibungen und Zinsen) sind ebenfalls von der/vom Bewohner/in selbst zu zahlen.
Investitionskosten für die Kurzzeitpflege
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 10.12.2010 das Haushaltsbegleitungsgesetz beschlossen. Durch Artikel 4 dieses Gesetzes ist das Niedersächsische Pflegegesetz geändert worden (§§10 und 11).
Danach fällt die Landesförderung für die eingestreute Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen ab dem 01.01.2011 ersatzlos weg. Gefördert werden in Zukunft nur noch solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen.
Dies bedeutet konkret für Sie, dass Sie ab dem 01.01.2011 im Rahmen der Sparmaßnahmen der Landesregierung nun einen Selbstkostenanteil von € 33,66 pro Tag in der Kurzzeitpflege zahlen müssen.
Sonstiges
Vom Heim angebotene Zusatzleistungen sind von der/vom Bewohner/in komplett selbst zu bezahlen.
Berechnungsbeispiele für Ihre monatlichen Heimkosten
(Unterkunft / Verpflegung und Pflegekosten Stand 1. April 2021,
Investitionskosten Stand 28. Januar 2005)
Der kalendertägliche Eigenanteil für Bewohner mit dem Pflegegrad 1 beträgt € 39,53.
Der kalendertägliche Einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Bewohner mit dem Pflegegrad 2 - 5 beträgt € 30,64.
Heimkosten bei Pflegegrad 1 |
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Pflegekosten | € 43,64 pro Tag x 30,42 Tage | € 1.327,53 |
Unterkunft/Verpflegung | € 22,38 pro Tag x 30,42 Tage | € 680,80 |
Investitionskosten | € 12,56 pro Tag x 30,42 Tage | € 382,08 |
Gesamt | € 2.390,41 | |
Erstattung der gesetzlichen Pflegekasse abzüglich |
€ 125,00 | |
Monatlicher Selbskostenanteil | € 2.265,41 | |
Heimkosten Pflegegrad 2 |
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Pflegekosten | € 55,95 pro Tag x 30,42 Tage | € 1.702,00 |
Unterkunft/Verpflegung | € 22,38 pro Tag x 30,42 Tage | € 680,80 |
Investitionskosten | € 12,56 pro Tag x 30,42 Tage | € 382,08 |
Gesamt | € 2.764,88 | |
Erstattung der gesetzlichen Pflegekasse abzüglich |
€ 770,00 | |
Monatlicher Selbskostenanteil | € 1.994,88 | |
Heimkosten Pflegegrad 3 |
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Pflegekosten | € 72,12 pro Tag x 30,42 Tage | € 2.193,89 |
Unterkunft/Verpflegung | € 22,38 pro Tag x 30,42 Tage | € 680,80 |
Investitionskosten | € 12,56 pro Tag x 30,42 Tage | € 382,08 |
Gesamt | € 3.256,77 | |
Erstattung der gesetzlichen Pflegekasse abzüglich |
€ 1.262,00 | |
Monatlicher Selbskostenanteil | € 1.994,77 | |
Heimkosten Pflegegrad 4 |
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Pflegekosten | € 88,99 pro Tag x 30,42 Tage | € 2.707,08 |
Unterkunft/Verpflegung | € 22,38 pro Tag x 30,42 Tage | € 680,80 |
Investitionskosten | € 12,56 pro Tag x 30,42 Tage | € 382,08 |
Gesamt | € 3.769,96 | |
Erstattung der gesetzlichen Pflegekasse abzüglich |
€ 1.775,00 | |
Monatlicher Selbskostenanteil | € 1.994,96 | |
Heimkosten Pflegegrad 5 |
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Pflegekosten | € 96,55 pro Tag x 30,42 Tage | € 2.937,05 |
Unterkunft/Verpflegung | € 22,38 pro Tag x 30,42 Tage | € 680,80 |
Investitionskosten | € 12,56 pro Tag x 30,42 Tage | € 382,08 |
Gesamt | € 3.993,93 | |
Erstattung der gesetzlichen Pflegekasse abzüglich |
€ 2.005,00 | |
Monatlicher Selbskostenanteil | € 1.994,93 |
Bei angefangenen Monaten werden die Heimkosten mit Tagessätzen, in vollen Monaten mit einer Monatspauschale (x 30,42) abgerechnet.